Vorratsdatenspeicherung

Wittmann zum EuGH-Urteil: „FDP muss ihre Blockade im Kampf gegen Kindesmissbrauch aufgeben“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute zwar die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich für unzulässig erklärt, jedoch begrenzte Spielräume für die Speicherung insbesondere von IP-Adressen ausdrücklich zugelassen. Mechthilde Wittmann, Bundestagsabgeordnete für Kempten, Lindau und das Oberallgäu, sagt: „Diesen Spielraum muss der Bund im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Kindesmissbrauch nun konsequent nutzen. Auch der EuGH […]

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„Kinderschutz vor Datenschutz “ – Antrag der CDU/CSU-Fraktion

Hitzige Debatte zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Kinderschutz vor Datenschutz – Mit der Speicherung von IP-Adressen sexuellen Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen“, der leider abgelehnt wurde. Zum Video und Skript meiner Rede. Vizepräsident Wolfgang Kubicki:Vielen Dank, Frau Kollegin Loop. – Nunmehr erhält das Wort die Kollegin Mechthilde Wittmann, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Mechthilde Wittmann (CDU/CSU):Herr Präsident! Herr Bundesminister!

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Kinderschutz vor Datenschutz: IP-Adresse oft einziger Ermittlungsansatz

„Die Speicherung von IP-Adressen für den Zeitraum von sechs Monaten ist zur Bekämpfung dieser abscheulichen Verbrechen alternativlos“, so die Bundestagsabgeordnete Mechthilde Wittmann, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat, in ihrer heutigen Rede zum Thema Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen Kindesmissbrauch. Der entsprechende Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde im Plenum des Bundestages beraten und abgelehnt.

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