Wittmann zum EuGH-Urteil: „FDP muss ihre Blockade im Kampf gegen Kindesmissbrauch aufgeben“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute zwar die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich für unzulässig erklärt, jedoch begrenzte Spielräume für die Speicherung insbesondere von IP-Adressen ausdrücklich zugelassen. Mechthilde Wittmann, Bundestagsabgeordnete für Kempten, Lindau und das Oberallgäu, sagt: „Diesen Spielraum muss der Bund im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Kindesmissbrauch nun konsequent nutzen. Auch der EuGH […]