Wittmann widerspricht Deutschem Richterbund
„Fakt ist, dass Schiedsgerichte bereits seit 50 Jahren in Deutschland in der Zivilprozessordnung vorgesehen und geregelt sind. Sie sind wirkungsvoll, effizient und kostengünstig bei Streitigkeiten mit klar definiertem Charakter“, erklärt Wittmann, selbst Juristin. „Auch in internationalen Streitbeilegungsverfahren gibt es schon lange Schiedsgerichte, wie z.B. den internationalen Sportgerichtshof in Lausanne oder den 1923 in Paris gegründeten Internationalen Schiedsgerichtshof der ICC (International Chamber of Commce). Und keiner der Vertragsparteien ist es untersagt, sich auf das jeweils staatliche Gerichtssystem einlassen. Die Parteien begegnen sich auf Augenhöhe.“
Was jetzt von der Europäischen Kommission bei den laufenden Verhandlungen zu Freihandelsabkommen in wenigen Monaten erreicht wurde, sei ein echter Durchbruch und eine wesentliche Systemverbesserung. „In CETA und mit Vietnam haben wir erreicht, dass es künftig eigene Verfahren mit einem unabhängigen Spruchkörper aus Berufsrichtern geben wird, eine Appellationsinstanz wird als Regelfall eingeführt und kleine und mittlere Unternehmen sollen vorgezogen werden, um schnellere Entscheidungen herbeizuführen. Gleichzeitig ist in einem eigenen Artikel nochmals die Regelungsfreiheit der beteiligten Staaten auf allen Ebenen, also auch für die Kommunen, festgeschrieben. Der Regelungsrat, der bereits vorab Entscheidungen der öffentlichen Hand kommentiert und ggf. beeinflusst hätte, ist vom Tisch“, führt Mechthilde Wittmann aus. Jetzt gelte es, Juristen entsprechend für solche Schiedsgerichtsverfahren auszubilden.