BUNDESTAG

PARLAMENTSARBEIT

Der größte Teil der politischen Arbeit in Berlin spielt sich in den Ausschüssen ab, in denen sich die Abgeordneten auf bestimmte politische Teilgebiete konzentrieren. Zu jedem Ministerium gibt es einen entsprechenden Ausschuss des Bundestages. Zusätzlich gibt es weitere Ausschüsse für Teilthemen. Ich bin Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie im Tourismusausschuss. Zudem gehöre ich dem Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschuss von Europol an und bin stellvertretendes Mitglied im 1. Untersuchungsausschuss Afghanistan. Die Arbeit des Ausschusses für Landwirtschaft und Ernährung begleite ich eng. In den Sitzungswochen stehen zahlreiche Gremiensitzungen, Treffen mit Vertretern aus Ministerien, Expertengespräche und Koordinierungsrunden mit Kollegen an. Ich engagiere mich u.a. in den Parlamentariergruppen Cono-Sur-Staaten, Südliches Afrika und USA sowie in der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten, der Gruppe der Frauen, im Gesprächskreis Jagd, Fischerei und Natur, der Gruppe der Frauen und im Kardinal-Höfner-Kreis.  Auch im Dialogforum des Deutschen Roten Kreuzes bin ich aktiv. Bei meiner politischen Arbeit steht stets das Wohl der Bürgerinnen und Bürger unserer Heimat im Vordergrund. Übergeordnetes Ziel meiner Arbeit ist es, unsere schöne Region stark zu machen für eine erfolgreiche Zukunft.

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MEINE EINKÜNFTE

Als Entschädigung für unser Mandat erhalten wir Abgeordnetenbezüge, die sogenannte Diät. Seit dem 01. Juli 2019 beträgt diese 10.012,89 Euro brutto pro Monat. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ein dreizehntes Monatsgehalt gibt es nicht.

Die Abgeordnetenbezüge unterliegen der Einkommensteuerpflicht, Freibeträge werden nicht gewährt. Von unseren Diäten bezahlen wir Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. In die Arbeitslosenversicherung können und dürfen wir jedoch nicht einzahlen, da wir keine Arbeitnehmer sind. Deshalb besteht auch keine Pflicht zur Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung.

Wir erhalten die Diät vielmehr als Entschädigung, damit unsere Unabhängigkeit, die Abgeordneten durch das Grundgesetz zugesichert wird, gewährleistet ist.

Neben der Diät erhält jeder Abgeordnete eine Kostenpauschale in Höhe von derzeit 4.583,39 Euro pro Monat. Diese ist steuerfrei, steht mir jedoch nicht zur freien Verfügung.

Mit der Kostenpauschale finanziere ich nicht nur die Miete für eine Zweitwohnung in Berlin und das Büro in Kempten. Auch alle anfallenden Bürokosten, wie zum Beispiel Telefon- und Internetanschluss, Briefmarken, Papier, usw. bezahle ich davon. Da ich im Wahlkreis mit meinem privaten Auto unterwegs bin, kommen Verschleiß- und Spritkosten hinzu, die ebenfalls über die Kostenpauschale abgerechnet werden.

Darüber hinaus werden Kosten für Dienstreisen innerhalb Deutschlands erstattet. Für Fahrten mit der Deutschen Bahn stellt der Bundestag eine Netzkarte 1. Klasse, zur Verfügung, die jedoch nicht privat genutzt werden darf.

Wegen der Kostenpauschale kann ich als Bundestagsabgeordnete keinen Sonderaufwand (Werbungskosten usw.) geltend machen.

Um mein Mandat effektiv zu erfüllen, beschäftige ich in meinem Wahlkreis und in Berlin Mitarbeiter. Jedem Bundestagsabgeordneten stehen hierfür 23.205 Euro (Arbeitnehmerbrutto) zur Verfügung. Diese Gehälter werden nicht von mir, sondern direkt von der Bundestagsverwaltung an die Mitarbeiter gezahlt.

Meine Mitarbeiter dürfen nicht mit mir verwandt, verschwägert oder „verpartnert“ sein.

Es ist keinem Abgeordneten verboten, für Nebentätigkeiten Entgelte zu nehmen. Einkünfte aus Nebentätigkeiten werden nicht auf die Aufwandsentschädigung angerechnet, müssen jedoch angezeigt werden, um mögliche Interessenkonflikte offen zu legen.

Bei Nebentätigkeiten handelt es sich zum Beispiel um Tätigkeiten und Funktionen in Aufsichts-, Beratungs- und Leitungsgremien von Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, Vereinen, Stiftungen und Verbänden sowie um Mandate in Gemeinderäten und Kreistagen. Und zwar unabhängig davon, ob ein Entgelt hierfür gezahlt wird oder nicht. Diese Angaben werden im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages veröffentlicht.

Es gibt keine finanziellen Grenzen hinsichtlich des Verdienstes. Jedes Mitglied des Bundestages kann unbeschränkt Nebentätigkeiten nachgehen. Bundestagsabgeordnete müssen selbst entscheiden, ob und wie sie den zeitlichen Aufwand für die Nebentätigkeit mit den Aufgaben in Einklang bringen kann, die sich in Berlin und im Wahlkreis ergeben.

Doch wir sind verpflichtet, an den Arbeiten des Bundestages teilzunehmen. An jedem Sitzungstag wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt, in die in die wir uns eintragen müssen. Entschuldigungen sind zwar möglich. Doch die Nichteintragung in die Anwesenheitsliste an Sitzungstagen und die Nichtbeteiligung an einer namentlichen Abstimmung wird mit Abzügen geahndet. Das ist im Abgeordnetengesetz geregelt.  Auch eine dauerhafte Abwesenheit nimmt die Geschäftsordnung nicht hin. „Urlaub erteilt der Präsident. Urlaub auf unbestimmte Zeit wird nicht erteilt“, heißt es in Paragraf 14.

Mir persönlich lässt aktuell die Betreuung meines Wahlkreises keine Zeit für eine bezahlte Nebentätigkeit. Doch ich bin weiterhin als Rechtsanwältin zugelassen. Irgendwann möchte ich gerne in Kempten eine Kanzlei haben. Als nicht-politisches Standbein, um mir eine Unabhängigkeit von der Politik wahren zu können. Aber Schwerpunkt ist unmissverständlich ausschließlich das Mandat für die Bürgerinnen und Bürger in Kempten, Lindau und dem Oberallgäu.

POLITIK ERLEBEN

Kommen Sie mich doch in Berlin besuchen! Politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis, Schulklassen, Senioren- und Vereinsfahrten oder Gruppen der Bundeswehr – ich lade Sie gerne zu einem persönlichen Besuch in den Deutschen Bundestag ein. Bitte wenden Sie sich an meine Mitarbeiterinnen per Mail unter mechthilde.wittmann@bundestag.de oder telefonisch unter +49 30 227 78601.

Gruppen mit mehr als zehn Personen können an Sitzungstagen von der Besuchertribüne aus für ca. eine Stunde eine Plenarsitzung live erleben. In sitzungsfreien Wochen sowie außerhalb der Plenarzeiten wird stattdessen ein 45-minütiger Vortrag auf der Tribüne des Plenarsaals angeboten. Wenn irgend möglich, können Sie anschließend mich zu einem persönlichen Gespräch treffen sowie die Kuppel besuchen. Letzteres kann jedoch nicht garantiert werden, sondern ist abhängig von der aktuellen Arbeitssituation des Parlamentes bzw. der Wetter- oder Sicherheitslage. 

© Michael Wittig, CDU/CSU-Bundestagsfraktion

© Michael Wittig, CDU/CSU-Bundestagsfraktion

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© Michael Wittig, CDU/CSU-Bundestagsfraktion

© Michael Wittig, CDU/CSU-Bundestagsfraktion

© Michael Wittig, CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Als Bundestagsabgeordnete habe ich die Möglichkeit, dreimal im Jahr jeweils 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises zu einer viertägigen Informationsfahrt nach Berlin einzuladen. Diese Reisen werden vom Presse- und Informationsamt (BPA) der Bundesregierung organisiert, finanziert und durchgeführt. Die Reise beinhaltet ein politisches Informationsprogramm, das Einblick in die Arbeit von Bundestag und Bundesregierung gibt sowie das Kennenlernen des politischen Berlins ermöglicht. Besucht werden der Deutsche Bundestag und – je nach Programm – Bundesministerien sowie Stätten der Zeitgeschichte und eine Stadtrundfahrt.

Weitere Informationen zum Besuch des Deutschen Bundestages finden Sie zudem unter https://www.bundestag.de/besucher .