Meine Plenarrede zur Datenübermittlung im Ausländer- und Sozialrecht am 14.12.2023

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Jahr wurden bereits, Stand November, 304 581 Asylerstanträge gestellt, und bis Ende November gab es insgesamt über 230 000 anhängige Verfahren. Das sind sehr hohe Zahlen, die die Behörden von Bund, Ländern und natürlich insbesondere den Kommunen sehr fordern, insbesondere was die Abarbeitung und die Verfahren betrifft. In seinem Brandbrief an die Innenministerin hat der Präsident des BAMF deutlich gemacht, dass sich seine Behörde seit über einem Jahr gegen diese stetig steigenden Zugangszahlen stemmt. Er beschreibt, dass es immer schwieriger wird, die aufeinander abgestimmten Regelprozesse aufrechtzuerhalten.

(Dr. Lars Castellucci [SPD]: Falscher Tagesordnungspunkt!)

Die Zahl der nicht erledigten Asylanträge steigt wieder an,

(Dr. Lars Castellucci [SPD]: Thema verfehlt!)

und dies, obwohl die Behörde mit mehr Personal und umfangreichen Prozessvereinfachungen bereits eine sehr hohe Schlagzahl erreicht hat. Dies zeigt uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass unsere Behörden dringend entlastet werden müssen. Dies muss auch dadurch geschehen, dass wir die Migration begrenzen und ordnen.

(Gülistan Yüksel [SPD]: Mein Gott!)

Das ist das erste erklärte Ziel.

(Beifall bei der CDU/CSU – Gülistan Yüksel [SPD]: Das hat doch mit dem Thema überhaupt nichts zu tun!)

 – Frau Yüksel, keine Angst, hören Sie mal zu!

(Gülistan Yüksel [SPD]: Ich höre zu!)

Man kann es Ihnen ja nicht oft genug sagen. Gleichzeitig müssen unsere Behörden effektiver und schneller arbeiten können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Digitalisierung beim Austausch zwischen den Ausländer- und Sozialbehörden vorangetrieben werden.

(Dr. Lars Castellucci [SPD]: Was Sie verschlafen haben!)

Das ist ein richtiger Schritt. Aber die große Anzahl der Flüchtlinge, die jetzt zu uns kommen, macht diesen Schritt auch mehr als überfällig. Deshalb ist es richtig, dass die Ausländer- und Sozialbehörden in die Lage versetzt werden sollen, Informationen in den Bereichen Integration, Arbeitsmarktzugang und vor allen Dingen auch soziale Leistungen zentral zu speichern, aber auch abzurufen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dreh- und Angelpunkt hierfür ist das Ausländerzentralregister. Den Ausbau dieses AZR als zentrale Informationsplattform im Ausländerwesen hatten übrigens die vormaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Horst Seehofer mit ihren beiden Datenaustauschverbesserungsgesetzen maßgeblich vorangetrieben. Deswegen kann nun richtigerweise im AZR abgebildet werden, dass auch die Ausländer- und Sozialbehörden zentral Zugriff haben und auch einstellen können, und dies soll auch so bleiben. Und unsere Länder wünschen sich – wie Sie alle wissen –, dass auch weitere Daten dort eingestellt werden können. Allerdings, meine Damen und Herren, bleibt die Bundesregierung bei diesem Gesetzentwurf jedenfalls einem Motto treu: Erst kommt ewig gar nichts und dann nur sehr spät. – Die Ministerpräsidenten hatten bereits im November 2022 und noch mal im Mai und Juni 2023 Beschlüsse zur Digitalisierung des Ausländerwesens getroffen. Erst jetzt, im Dezember 2023, legt das Innenministerium einen Gesetzentwurf vor. Erlauben Sie mir noch eine Randbemerkung an dem Punkt: Das will auch noch nichts heißen bei Ihnen; denn auch das Rückführungsverbesserungsgesetz hat es schon mal bis hierher geschafft, aber eben auch nicht weiter; weil Sie immer noch streiten.

(Widerspruch der Abg. Gülistan Yüksel [SPD])

Deswegen hoffen wir mal, dass Sie wenigstens bei diesem Thema das Streiten umgehen können. Es wäre ein Novum in Ihrer Regierungszeit – ein Novum.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der hier vorliegende Gesetzentwurf schafft unter anderem die rechtlichen Möglichkeiten der Digitalisierung der Ausländerbehörden. Auf dieses Gesetz muss nun auch die konsequente Umsetzung folgen. Hierfür braucht es eine gute Infrastruktur in den Behörden. Genau hierbei ist es wichtig, dass nicht nur die kommunalen Behörden, sondern vor allen Dingen auch das BAMF und das BVA als zuständige Bundesbehörden hinreichend unterstützt werden, in fachlicher, in personeller und vor allem auch in finanzieller Hinsicht. Denn die Digitalisierung der Verwaltung erschöpft sich nicht in Gesetzen. Es bedarf vor allem der IT, und die IT bedarf insbesondere ausreichender Finanzen. Schaut man sich jedoch den ersten Haushaltsentwurf für 2024 an – der sich in diesem Punkt wahrscheinlich auch nicht mehr verbessern wird –, so fragt man sich schon, ob es bei der Regierung nur bei dem Willen bleibt, zu digitalisieren, oder ob er tatsächlich auch umgesetzt wird. Das hat sich der Präsident des BAMF in seinem Brief an die Innenministerin mit größter Sorge auch gefragt, er hat es so vorgetragen, und er hat unter anderem mitgeteilt, dass die Mittel nicht einmal mehr dafür ausreichen könnten, um den Betrieb der elementaren IT-Anwendungen am Laufen zu halten. Deswegen, meine Damen und Herren, ist auch hier dringend Handlung – und das bedeutet: Geld – geboten. Wenn Sie es mit dieser Verfahrensvereinfachung ernst meinen, muss sich dieses Gesetz nicht nur in den Reden, die wir hier hören, sondern auch in Zahlen des kommenden Haushalts widerspiegeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden bei den kommenden Haushaltsberatungen im Besonderen darauf achten, wie Sie mit der IT-Ausstattung umgehen, und zwar nicht nur was das BAMF betrifft, sondern was alle Behörden betrifft, bis hinunter zur Unterstützung der Kommunen, die die Schnittstellen entsprechend einrichten müssen und entsprechend in die Lage versetzt werden müssen. Sie sind jetzt gefragt, nicht nur auf dem Rücken derer, die Leistung bringen in unserem Land, wieder einmal Ihr Haushaltsloch zu stopfen, sondern Einsparungen da vorzunehmen, wo es dringend notwendig ist, Leistungsanreize zu schaffen und dieses Geld auch in die IT-Infrastruktur zu stecken. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)