Meine Plenarrede zur ersten Lesung des Rückführungsverbesserungs- gesetzes am 30.11.2023

Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Rückführungsverbesserungsgesetz, das Sie selbst in der Ampelkoalition anzweifeln und dessen Wirksamkeit Sie selbst gar nicht betonen wollen. In der Tat ist es so, dass dieses Rückführungsverbesserungsgesetz – das haben wir bereits von den Vorrednern gehört – diverse Maßnahmen und Festschreibungen enthält, bei denen man eigentlich davon ausgehen sollte: Sie sind längst Usus, sie sind längst Rechtslage, und sie können längst durchgesetzt werden, weil sie in einem Rechtsstaat notwendig sind Ich darf zum Beispiel daran erinnern, dass festgeschrieben werden soll, dass die Durchsuchung von Wohnungen nun insoweit erleichtert wird, dass zum Beispiel auch das Nachbarzimmer mit angeschaut werden kann. Wo kommen wir denn da hin, wenn es so einfach ist, einfach das Zimmer zu wechseln, und schon war alles obsolet, was an polizeilichen Einsätzen möglich ist und notwendig wurde?

 (Beifall bei der CDU/CSU)

Denn derjenige, der sich hier entzieht, hält sich ja längst illegal auf und weiß, dass er gehen muss. Er zeigt dem Rechtsstaat die lange Nase und sagt: Nein, das Recht gilt vielleicht für andere, aber nicht für mich. – Deswegen, meine Damen und Herren, muss auch durchgesetzt werden, was der Rechtsstaat an Mitteln hat, wenn es sich um unrechtmäßiges Verhalten handelt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Gleiche gilt natürlich auch für die Durchsuchung von Datenträgern und Mobilgeräten. Denn wenn jemand absichtlich und wissentlich verschleiert, wie seine Identität ist oder aus welchem Herkunftsland er kommt, um alle diejenigen Vorzüge genießen zu können, die gerade für die Länder ausgesprochen werden, wo es eine besondere Schutzwürdigkeit gibt, dann muss es möglich sein, wenn er zwar den Pass verloren hat, aber Gott sei Dank sein Handy nicht, dass wenigstens über das Handy feststellbar ist, zu welchem Staat er gehört und welche Rechtsfolgen er deswegen zu erwarten hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Tatbestand, der jetzt festgeschrieben werden soll, wurde noch gar nicht erwähnt, nämlich dass wir als Ausweisungstatbestand nunmehr auch im § 54 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes die Organisierte Kriminalität haben. Ja, das sollte doch selbstverständlich sein! Insoweit haben Sie natürlich ein Stück weit recht. Aber das, was in diesem Gesetz festgeschrieben werden soll, ist etwas, was eigentlich nur das Minimum dessen sein kann, was die Ministerpräsidenten aus der Praxis, die sie in ihren Ländern erleben, seit Monaten flehentlich erbeten haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, natürlich ist es eine ganz große Besonderheit, dass wir heute direkt danach über das Staatsangehörigkeitsrecht reden.

(Manuel Höferlin [FDP]: Das macht Sinn! Es ist Absicht, dass wir das zusammen aufsetzen!)

Denn mit der beschleunigten Einbürgerung von nahezu allen Staatsangehörigkeitsinhabern machen wir doch nichts anderes, als sie genau in den Schutz zu stellen, dass eine Rückführung gerade nicht mehr möglich ist.

(Gülistan Yüksel [SPD]: Erzählen Sie doch nichts Falsches!)

Deswegen ist das, was wir heute in diesem Parlament betreiben, ein Paradoxon.

(Beifall bei der CDU/CSU – Manuel Höferlin [FDP]: Das Gegenteil ist der Fall! Es ist alles aus einem Guss! Es ist genau das, was Sie fordern!)

Lassen Sie mich auf ein Letztes eingehen. Sie sagen, es habe keine Rückführungsabkommen gegeben und nichts davon habe gewirkt. Mein lieber Herr Kollege Lindh, wer genau hat denn den hocherfolgreichen EU-Türkei-Deal verhandelt? Wer denn? Nicht mal die SPD hat sich daran beteiligt, sondern es war die unionsgeführte Bundesregierung, die diesen Erfolg erreicht hat.

(Helge Lindh [SPD]: Von der Kanzlerin, von der Sie sich distanzieren!)

Von ehemals 1 Million Menschen, die über die türkische Grenze gekommen sind, konnte bereits im Folgejahr die Zahl auf nur noch 26 000 reduziert werden. Was anderes ist das als ein grandioser Erfolg?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Genau zu solchen Abkommen müssen wir wieder kommen. Deswegen bedarf es vieler Maßnahmen. Die wichtigste Maßnahme aber, um das Sterben in der Sahara und auf dem Mittelmeer zu verhindern, ist, dass die Menschen sich nicht mehr auf den Weg machen. Dafür sind alle Anzeichen aus diesem Lande notwendig, dass es hier nichts zu erwarten gibt, dass nichts dieses Risiko, wenn es nicht wahre, blanke Verfolgungsnot ist, rechtfertigt. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU)