Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen!
Die aktuellen Geschehnisse auf den deutschen Straßen mit einem sehr dynamischen Demonstrationsgeschehen besorgen uns alle. Die Gewährung der demokratischen Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist nicht schrankenlos. Eine Schranke dieser Grundrechte ist ein wirksamer Schutz der Menschen in unserem Land sowie unserer Einrichtungen und unserer Institutionen.
Diese Rechtsgüter in Ausgleich zu bringen, nennt das Bundesverfassungsgericht „praktische Konkordanz“. Bei einer praktisch-konkordantischen Abwägung kann man schlechterdings eben nicht dazu kommen, dass die geradezu tobenden islamistischen Bekenntnisse gegen die Grundwerte der deutschen Gesellschaft in diesem unfassbaren Ausmaß auf deutschen Straßen noch vom Grundgesetz gedeckt werden. Es ist eine unschöne Mischung aus neu – legal oder illegal – eingewandertem Antisemitismus mit den Menschen, die diese Haltung auch nach mehreren Generationen in unserem Land nicht aufgegeben haben, die sich nur in ihrem eigenen Kulturkreis integriert haben.
Die Durchsetzung hoheitlicher Gewalt in unserem demokratischen, aber eben auch in unserem säkularen Rechtsstaat ist den staatlichen Institutionen – und nur diesen – zugewiesen. Das hat niemand, egal ob deutschstämmig oder nicht, infrage zu stellen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es ist Primat der Politik, dies über die Parteigrenzen hinaus zu garantieren. Die Rechte einer Religion sind im Grundgesetz geregelt. Und hier passt es nicht zur Glaubwürdigkeit einzelner muslimischer Verbände, wenn diese sich von den Gewalttaten der Hamas einfach nicht abgrenzen können, sich teilweise sogar solidarisch mit dieser terroristischen Organisation zeigen und dabei nicht eine Silbe des Mitleids mit den Opfern dieses Terrors in Israel äußern.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es kann in keinem Fall von uns geduldet werden, dass einzelne Angehörige dieser Religion zur Abschaffung der staatlichen Gewalt in Deutschland unter Ausnutzung der Versammlungsrechte aufrufen und dabei rücksichtslos die große friedliebende Mehrheit ihrer Religion in Misskredit bringen. Antisemitismus hat in diesem Land keinen Platz und muss schwer bestraft werden. Es wird und darf nicht geduldet werden, dass Jüdinnen und Juden sich bei uns nicht mehr sicher fühlen. Dafür braucht es Handlungsbedarf, und dafür muss Antisemitismus als besonders schwerer Fall der Volksverhetzung eingestuft werden. Das Aufenthaltsgesetz muss geändert werden, sodass antisemitische Straftaten zu einer regelhaften Ausweisung führen. Soweit das Doppelstaatsangehörige betrifft, braucht es die erleichterte Möglichkeit eines Passentzugs bei antisemitistischen Straftaten.
(Beifall bei der CDU/CSU)
An diesem konsequenten Vorgehen muss die Bundesregierung unverzüglich arbeiten, und daran, Frau Faeser, wird sie gemessen. Um es noch einmal klar zu sagen: Eine Einbürgerung von Personen, die an gewaltsamen antisemitischen Demonstrationen teilnehmen und dieses Gedankengut auch noch propagieren, darf es nicht geben. Wer die staatliche Gewalt in Deutschland nicht anerkennt, kann durch die staatlichen Stellen auch keine Staatsbürgerschaft erhalten und in den Schutzstatus dieser Staatsbürgerschaft gelangen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
In diesem Sinn muss die Ampel ihre Pläne zum Staatsbürgerschaftsrecht dringend überdenken.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es genügt nicht, wenn das Bundesinnenministerium noch immer nicht darlegen kann, wie viele volksverhetzende Straftaten islamistisch oder salafistisch motiviert sind. Bund und Länder haben einen polizeilichen Informations- und Analyseverbund, über den sich diese statistische Auswertung technisch automatisch auslösen lässt. Auch das Bundeskriminalamt ist mit entsprechenden Fähigkeiten und Befugnissen ausgestattet. Was braucht es also noch, um uns belastbare Zahlen zu diesen Straftaten zu nennen, sie zu benennen und vor allem die richtigen Konsequenzen zu ziehen?
(Sebastian Fiedler [SPD]: Zahlen der Länder!)
Und wir erwarten, dass die unerträglichen Vorgänge auf diesen Straßen durch den Staatsschutz vorrangig ermittelt und als solche auch vorrangig zur Anklage gebracht und abgeurteilt werden. Hier gilt es – auch vor dem Hintergrund unserer Geschichte –, mit der vollen Härte des Rechtsstaats ein Zeichen für den Wertekanon in unserem Land kraftvoll, unmissverständlich und sichtbar in die Welt zu senden. Diese antisemitischen Aufmärsche, die sich unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit organisieren, müssen wir zum Anlass nehmen, rechtsstaatliche Antworten auf solche Entwicklungen zu finden. Das Versammlungsrecht ist grundsätzlich Sache der Länder. Aber wir finden in acht Bundesländern immer noch kein Versammlungsrecht, weswegen hier das Bundesversammlungsgesetz Anwendung findet. Daher besteht eben Handlungsbedarf des Bundes. Auf diesen bestehen wir, und den erwarten wir von Ihnen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir fragen uns: Warum prüfen Sie nicht ein Versammlungsverbot für solche Versammlungsanmeldungen, bei denen zu befürchten ist, dass antisemitische Straftaten oder Aufrufe zum Kalifat erfolgen werden? Dies wäre durch eine einfache Änderung von § 15 des Versammlungsgesetzes machbar. Ich würde mir wünschen, dass wir diese Änderung des Gesetzes möglichst schnell auf den Tisch bekommen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, jüdisches Leben ist eine Bereicherung in unserer Gesellschaft. Dessen Schutz werden wir mit allen Mitteln der Politik und unserer Rechtsordnung hoffentlich gemeinsam durchsetzen.
(Beifall bei der CDU/CSU)