Wir gehen nach Karlsruhe! Am Mittwoch, 05.07.2023, sprach ich zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses „Steuerskandal Scholz/Warburg“. Mit der Verweigerung auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Steuerskandal Scholz/Warburg“ schafft die Regierungskoalition einen einmaligen Vorgang. Erstmals entscheidet die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestages gegen die Rechte der parlamentarischen Minderheit von mehr als einem Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Damit wird ein grundgesetzlich verankertes parlamentarisches Minderheitenrecht von der Regierungskoalition mit Füßen getreten.
Meine Rede im Wortlaut:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist grundgesetzlich geschütztes Minderheitenrecht aus Artikel 44 Grundgesetz. Jetzt, meine lieben Ampelkolleginnen und -kollegen, sage ich Ihnen mal, wie man damit umgeht, wenn man einer Minderheit ihre Rechte bewahren will: In der 18. Wahlperiode haben wir dieses grundgesetzlich festgelegte Quorum von 25 Prozent auf 19 Prozent gesenkt, weil die Opposition damals nur eine Stärke von 20 Prozent hatte, sodass sie immer die Möglichkeit hatte, ihre Minderheitenrechte zu nutzen. So geht Respekt vor Minderheiten!
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Deswegen haben wir das damals mit beschlossen!)
– Ich bin außerordentlich dankbar, dass Sie sich daran erinnern können; denn das Nichterinnern – ich sage immer: die 26.-September-Amnesie – ist bei Ihnen ja eigentlich durchgängig vorhanden. Wunderbar! Wenn Sie, Frau Dr. Rottmann, sagen, wir wollten eigentlich von Anfang an unbedingt nach Karlsruhe gehen – –
(Dr. Jens Zimmermann [SPD]: Das ist doch so offensichtlich!)
– Nein. Sie lassen uns einfach keine andere Wahl, weil Sie in geradezu schamloser Art und Weise erneut die Rechte dieses Parlaments mit Füßen treten,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
weil Sie die parlamentarischen Institutionen und unser Grundgesetz lächerlich machen
(Zuruf der Abg. Katja Mast [SPD])
und weil Sie damit den demokratischen Grundkonsens, den wir immer hatten – in diesem Parlament und in unserem Land –, schwächen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, Sie unterminieren zum wiederholten Mal die Demokratie in diesem Lande. Sie haben es beim Wahlrecht getan, indem Sie glauben,
(Widerspruch bei der SPD)
Sie dürften bestimmen, welcher Bürger wie viel Recht und wie viel Gewicht mit seiner Stimme hat. Und auch das wird Karlsruhe Ihnen sagen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das müssen die gleichen Experten sein! – Weitere Zurufe)
Jetzt kommen wir zur Sache. Die Kapitalertragsteuern fließen teilweise in den Haushalt des Bundes. Und es ist eben nicht die freie Entscheidung der Länder oder Kommunen, auf etwas zu verzichten oder nicht; denn sonst würden sie damit unmittelbar in die Budgethoheit des Bundes eingreifen. Die Budgethoheit ist Parlamentshoheit, meine Damen und Herren!
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vizepräsident Wolfgang Kubicki: Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Rottmann?
Mechthilde Wittmann (CDU/CSU): Ja, gerne.
Vizepräsident Wolfgang Kubicki: Frau Kollegin Rottmann, Sie dürfen die Frage stellen oder was sagen.
Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Kollegin Wittmann, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Ich erinnere mich an einen Untersuchungsausschuss – das war der Zwick-Untersuchungsausschuss; da ging es um die Durchsetzung von Steuerforderungen – im Bayerischen Landtag. In der Sachverständigenanhörung gab es eine Frage, die mir keiner der Kollegen der Union beantwortet hat und die im Raum stand: Sind auch Sie der Auffassung, dass ein Landtag einen Untersuchungsausschuss zum Handeln der Bundesregierung einsetzen könnte?
(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das ist eine berechtigte Frage!)
Mechthilde Wittmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Dr. Rottmann, das beantworte ich sehr gerne. – Wenn der Bundestag oder die Bundesverwaltung im Auftrag des Landes etwas vollziehen würde,
(Patrick Schnieder [CDU/CSU]: So ist es!)
dann könnte auch ein Landtag dieses tun.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen – ich komme zurück zur Budgethoheit – ist es selbstverständlich das ureigenste Recht dieses Parlaments, nachzuprüfen, ob denn und wie Ihr amtierender Bundeskanzler mit diesem Budgetrecht umgeht. Es handelt sich nicht um Ihr Geld; es handelt sich um das Geld der Bürgerinnen und Bürger.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Genauso zentral ist es, dass wir für alle gleiche Bedingungen herstellen und überwachen, wo in Deutschland wer Steuern zahlt, und dieses haben wir auch durchzusetzen.
(Michael Schrodi [SPD]: Das ist doch schon geklärt!)
Meine Damen und Herren, der heutige Bundeskanzler war zum Zeitpunkt dieses wirklich skandalösen Versuches, unberechtigt erschlichene Steuererstattungen nicht zurückzahlen zu müssen, verantwortlicher Erster Bürgermeister der Stadt Hamburg. Damit war er Chef dieser Finanzverwaltung und dafür zuständig, dass es ordentliches Handeln gibt.
(Michael Schrodi [SPD]: Nein!)
– Doch, er ist oberster Verwaltungschef gewesen, und ich kann nur hoffen, dass Sie sich wenigstens erinnern, dass er Erster Bürgermeister von Hamburg war. Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD)