Die Regierungsparteien haben den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für einen ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie erneut abgelehnt. Bei Mechthilde Wittmann stößt diese Entscheidung auf völliges Unverständnis: „Die Krise ist für unsere gastronomischen Betriebe keinesfalls vorbei.“ Die Bundestagsabgeordnete für Lindau, Kempten und das Oberallgäu drängt deshalb darauf, dass der dauerhaft ermäßigte Steuersatz im Zuge der Haushaltberatungen erneut zur Sprache kommt.
Seit dem 1. Juli 2020 wurde für Restaurant- und Verpflegungsdienstleister ein ermäßigter Steuersatz von sieben statt 19 Prozent erhoben. Diese Maßnahme, welche noch von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung eingeführt worden war, wurde seit ihrer Einführung mehrmals verlängert, zuletzt bis Ende 2023. In ihrem Gesetzentwurf forderte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Befristung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie aufzuheben. Mechthilde Wittmann: „Damit erhöht die Bundesregierung faktisch die Steuerlast für unsere gastronomischen Betriebe. Zwar ist die Corona-Krise nicht mehr akut, aber unsere gastronomischen Betriebe leiden unter massiv gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten. Die Inflation tut ihr übriges, die Menschen müssen genau rechnen, ob und wie viele Gasthausbesuche sie sich leisten können. Und schließlich macht der Arbeitskräftemangel der Branche stark zu schaffen.“ Nach drei Verlustjahren liegen die inflationsbereinigten Umsätze der heimischen Restaurants und Hotels auch im ersten Quartal 2023 unter denen des ersten Quartals 2019.
Wittmann: „Der ermäßigte Steuersatz führt ganz klar zu einer verstärkten Binnennachfrage und stützt dadurch diese für Deutschland so wichtige Branche nachhaltig. Unsere lebendige Wirtshaus- und Restaurantkultur trägt wesentlich zur hohen Lebensqualität bei. Sie steigern zudem die Attraktivität Deutschlands als Reiseziel für in- und ausländische Gäste.“
Zudem weist die CSU-Bundespolitikerin auf die Wettbewerbsnachteile hin, die Deutschland gegenüber den anderen europäischen Ländern durch das Ende des ermäßigten Mehrwertsteuersatz entstünden: „In 23 der 27 EU-Staaten und auch in der Schweiz gilt für die Gastronomie ein ermäßigter Steuersatz. Von den direkten Nachbarn verzichtet nur Dänemark auf einen ermäßigten Steuersatz für die gastronomischen Betriebe.“
Wittmanns Fazit: „Dass die Bundesregierung unseren Gesetzentwurf abgelehnt hat, bedeutet eine große Verunsicherung für die Branche. Noch im Wahlkampf hatten sich sowohl der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz wie auch Finanzminister Lindner gegen die Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie ausgesprochen. Dass sie diese Versprechungen nun nicht umsetzen, ist ein Vertrauensbruch für unsere heimischen Hotels und Restaurants.“