Wittmann: Verschärfung der IED-Richtlinie gefährdet Industrie und Landwirtschaft

In ihrem Entwurf zur Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) schlägt die EU-Kommission vor, die IED-Bestimmungen für Industrie und Landwirtschaft drastisch zu verschärfen. Aktuell fallen rund 9.000 Industrieanlagen in Deutschland unter die IED-Bestimmungen. Zudem wären zusätzlich plötzlich 22.000 landwirtschaftliche Betriebe hierzulande plötzlich von der IED betroffen. Viele würden keine Genehmigung für den Weiterbetrieb oder diese nur mit erheblichem finanziellem und bürokratischem Aufwand erhalten.

„Mit den geplanten Verschärfungen durch die Richtlinie wird eine schleichende Deindustrialisierung in Deutschland massiv befördert“, sagt Mechthilde Wittmann. Bei einer Expertenanhörung zu geplanten IED-Novelle Ende April betonten alle Redner vom Verband der Chemischen Industrie, dem Deutschen Bauernverband, dem Bund der Deutschen Industrie und der Gewerkschaft IGBCE, dass eine Verschärfung der Genehmigungsverfahren massive Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Landwirtschaft habe.

Die geplante IED-Novellierung würde nicht nur bürokratische Hürden schaffen, auch die erforderlichen Investitionen der Betriebe zur Umsetzung wären enorm. Geld, das für die wirtschaftliche Transformation oder die Verbesserung des Tierwohls in der Landwirtschaft dringend benötigt wird. „Wir setzen uns dafür ein, die bislang bewährten Mechanismen zu erhalten und auf neue Verschärfungen zu verzichten“, sagt Wittmann und betont: „Wir wollen ein klimaneutrales Industrieland werden. Dazu stehen wir. Doch diese Transformation stemmen wir nur mit einer leistungsfähigen Industrie und Landwirtschaft.“

Die vorgeschlagenen Änderungen der Industrieemissionsrichtlinie führen auch dazu, dass aufgrund der Festsetzung der zulässigen Emissionswerte am unteren Rand der jeweils besten verfügbaren Technik (BVT-Bandbreite) keine einzige Anlage in Deutschland eine reguläre Genehmigung erhalten würde. „Für den Erhalt der dann für den Weiterbetrieb notwendigen Sondergenehmigungen müssen die Betreiber jeden einzelnen abweichenden Wert gegenüber der zuständigen Genehmigungsbehörde begründen. Die Genehmigungsverfahren werden sich enorm verlängern“, erklärt Wittmann. Die Bundespolitikerin weiß: Das würde auch zahlreiche Unternehmen im Landkreis Lindau, Kempten und dem Oberallgäu betreffen, die schon jetzt unter die IED-Bestimmungen fallen, beispielsweise Aerospace Lindenberg, die Genossenschaft Allgäu Milch und Käse sowie unser Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten (ZAK).

Durch die Ausweitung um umfangreiche Umweltmanagementsysteme und Chemikalienmanagementsysteme werden weitere Verlängerungen der Genehmigungsverfahren ausgelöst. „Ohne eine klare Positionierung Deutschlands gegen diese drastischen Verschärfungen wird diese Novellierung in Brüssel voraussichtlich beschlossen werden“, so Wittmann.