Plenarrede zum Datenschutz

Der Bundestag hat am Freitag, 21. April 2023, über den Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für das Jahr 2022 beraten. Nach der Debatte wurde die Vorlage an den Ausschuss für Inneres und Heimat zur Federführung überwiesen. Meine Plenarrede in voller Länge.

Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst auf einen Punkt eingehen, den wir in der vorigen Debatte hatten. Wir haben in der vorigen Debatte über die Frage des Wirtschaftsstandortes Deutschland debattiert und die Bürokratie, die ihn an der einen oder anderen Stelle in erheblichem Maße hemmt. Wie passend, dass wir danach über den Datenschutz sprechen!

(Philipp Amthor [CDU/CSU]: Genau!)

Ich habe mir, wie mein Vorredner Marc Henrichmann, rausgesucht, was unsere Unternehmen zum Datenschutz überall da sagen, wo sie ihn sehr wohl akzeptieren und in sehr guter Art und Weise umsetzen. Sie haben aber einige wenige Anforderungen an uns, die wir offenkundig nicht gewillt sind umzusetzen, und dies insbesondere nicht mehr, seit sich die Ampel um jede Kleinigkeit streiten muss, wenn es um den Datenschutz geht.
So wird von mindestens 94 Prozent der Unternehmen beispielsweise erbeten, dass die vielen Sonder- und Spezialvorschriften zum Datenschutz zusammengeführt wer-den und dass mit der DSGVO nicht einfach immer weitere Versuche unternommen werden, Regulierungen ein-zuführen, die keine Effizienz haben, sondern dass sie entsprechend angepasst und weitergeführt wird. Wenn Sie von „Fortschritt“ reden, dann sollten Sie auf diesem Gebiet einmal fortschreiten, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber lassen Sie mich vor allen Dingen auf ein Thema kommen, das ich eigentlich gar nicht ansprechen wollte, aber das jetzt nun einmal zwingend der Erwähnung bedarf. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir davon sprechen, dass die Daten unserer Bürgerinnen und Bürger geschützt werden sollen, dann sollen Sie in erster Linie eines tun: Datenschutz muss so verwirklicht werden, dass er diejenigen, die sich nicht wehren können, schützt, dass er unsere Kinder schützt.
Das, was Sie uns in der Ampel derzeit abliefern, ist ein unglaublicher Streit, mit dem Frau Faeser sich jede Woche beschäftigen muss; denn sie hat verstanden: Kinderschutz funktioniert nur, wenn Daten gespeichert werden können, wenn Chatverläufe daraufhin

(Manuel Höferlin [FDP]: … abgehört werden können!)

gescannt werden können, ob sie entsprechendes Material enthalten oder nicht. Nur dadurch können Kinder geschützt werden.

(Maik Außendorf [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-NEN]: Deswegen wollen Sie alle abhören?)

Ein Kind, das missbraucht wird, ist für sein Leben traumatisiert. Aber wenn es die Tat überwinden kann, dann kann es nicht den Umstand verwinden, was von ihm im Netz gelandet und nie mehr zu tilgen ist. Genau deswegen müssen wir dem entgegenwirken. Hierfür haben Sie nicht nur keinen Vorschlag, sondern ausgerechnet Sie von der FDP stemmen sich mit aller Macht dagegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich darf Ihnen Ihre Heuchelei mal vor Augen halten. Der Datenschutzbeauftragte, dessen Bericht ich übrigens durchgelesen habe – Frau Khan, Ihren Worten konnte ich entnehmen, dass Sie das nicht getan haben, sonst wüssten Sie, wie es mit den Forschungsdaten aussieht, aber egal –, sagt, die Facebook-Fanpages sollten dringend abgeschaltet werden, weil sie ein Einfallstor für das Abgreifen von Daten jeglicher Nutzer sind, die sie überhaupt nur besuchen, und sonst nichts. Gleichzeitig hat aber jeder bis auf zwei Ihrer Abgeordneten eine Fanpage,

(Manuel Höferlin [FDP]: Und Sie auch!)

jedes FDP-geführte Ministerium und natürlich auch Herr Buschmann. Wie unglaublich geheuchelt ist es, davon zu sprechen, dass zum Schutz der Kinder nichts, aber auch gar nichts unternommen werden darf, und selbst das größte Einfallstor für Datenmissbrauch zu sein!
Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Manuel Höferlin [FDP]: Das hat damit überhaupt nichts zu tun!)