Wittmann zum EuGH-Urteil: „FDP muss ihre Blockade im Kampf gegen Kindesmissbrauch aufgeben“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute zwar die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich für unzulässig erklärt, jedoch begrenzte Spielräume für die Speicherung insbesondere von IP-Adressen ausdrücklich zugelassen. Mechthilde Wittmann, Bundestagsabgeordnete für Kempten, Lindau und das Oberallgäu, sagt: „Diesen Spielraum muss der Bund im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Kindesmissbrauch nun konsequent nutzen. Auch der EuGH hat dieses fundamentale Problem erkannt und dem mit seinem Urteil Rechnung getragen. Wir müssen den Kinderschutz vor fehlgeleiteten Datenschutz stellen –Kinderschutz geht vor Täterschutz.“

Mechthilde Wittmann: „17.498 Kinder wurden allein im vergangenen Jahr deutschlandweit als Opfer sexuellen Missbrauchs polizeilich erfasst. Die Dunkelziffer wird auf achtmal so hoch geschätzt. Besonders belastend ist es, wenn die Opfer ihre Qualen niemals lindern können, da die Taten ins Netz gestellt wurden und damit unkontrolliert verbreitet werden und nicht mehr zu tilgen sind. Von Ermittlern wissen wir, dass sie die Speicherung von IP-Adressen zur Verhinderung und Aufklärung dieser abscheulichen Verbrechen dringend brauchen.“ Ein entsprechender Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde Ende Juni im Plenum des Bundestages von SPD, Bündnis’90/Die Grünen und der FDP abgelehnt.

Unterstützung für den Kampf gegen Kindesmissbrauch kommt auch aus Bayern. Innenminister Joachim Herrmann, aktuell Vorsitzender der Innenminister-Konferenz, wird die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die Möglichkeiten der Vorratsdatenspeicherung bei der gemeinsamen Sitzung der deutschen Innenminister und Justizminister am 27. September in München behandeln.

Die CSU-Bundespolitikerin Wittmann fordert die Ampel auf, ihren Streit umgehend zu schlichten. Sie weiß: „Bundesinnenministerin Nancy Faeser haben wir seit ihrem Besuch beim BKA im Mai 2022 endlich auf unserer Seite. Doch die FDP verweigert sich weiterhin. Sie stellt die Interessen ihres Klientels vor den Opferschutz, vor den Schutz der Kinder.“ So hält Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das so genannte „Quick-Freeze“ für eine bessere und bürgerrechtsfreundliche Alternative. Wittmann sagt: „Das bedeutet, erst ab dem Zeitpunkt, wenn den Behörden die Straftat bekannt geworden ist, kann für die Zukunft auf die Daten zugegriffen werden. Dann sind Täter längst gewarnt. Die Verbindungsdaten sind dann meist schon gelöscht und die Zuordnung von IP-Adressen zu konkreten Personen ist nicht mehr möglich. Damit werden nur die Täter geschützt.“

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert