„Kinderschutz vor Datenschutz “ – Antrag der CDU/CSU-Fraktion

Hitzige Debatte zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Kinderschutz vor Datenschutz – Mit der Speicherung von IP-Adressen sexuellen Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen“, der leider abgelehnt wurde. Zum Video und Skript meiner Rede.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Vielen Dank, Frau Kollegin Loop. – Nunmehr erhält das Wort die Kollegin Mechthilde Wittmann, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mechthilde Wittmann (CDU/CSU):
Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin!
Die CDU/CSU-Fraktion hat aus gegebenem Anlass heute den Antrag eingebracht, durch Speicherung von IP-Adressen sexuellen Kindesmissbrauch zu bekämpfen und für mehr Kinderschutz zu sorgen. Es geht hier nicht um Vorratsdatenspeicherung. Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, sprachen 90 Prozent meiner Vorredner vollkommen am Thema vorbei. Warum tun Sie dies? Weil Sie in Ihrer Koalition keine Einigkeit erreichen können, wie Sie in den Haushaltsberatungen deutlich mitgeteilt haben, weil in Wirklichkeit sowohl Grüne als auch SPD sich gerne unserem Antrag anschließen würden, dies aber aufgrund der Weigerung der FDP und ihres Bundesministers nicht können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich darf mich direkt meinem Vorredner Christoph de Vries anschließen, der genauso wie Alexander Throm und Günter Krings klar gesagt hat: Wir stellen uns hier hinter die Bundesinnenministerin, die heute leider nicht da ist, die nach vorheriger Weigerung nun selbst erkannt hat, nämlich seit ihrem Besuch im BKA, dass Sie einer Speicherung der IP-Adressen und – es wäre halt gut, dass Sie, wenn Sie über technische Dinge reden, auch wüssten, wovon Sie sprechen –

(Lachen bei der FDP – Dr. Lukas Köhler [FDP]: Sie hat Humor! Sehr schön!)

bei dynamischen IP-Adressen der Zuordnung der sogenannten Portnummern zustimmen könnten. Sie hat verstanden, dass es notwendig ist, um das zu tun, was Sie hier angeblich fordern, nämlich Prävention. Und die beste Prävention vor Kindesmissbrauch ist das Fassen der Täter.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Anke Domscheit-Berg [DIE LINKE])

Meine Damen und Herren, Kindesmissbrauch – das wurde immerhin richtig angesprochen – hat zwei Tatebenen. Es hat zunächst die Tatebene des Missbrauchs, und zwar der wehrlosesten Mitglieder unserer Gesellschaft.
Frau Wegge, wenn Sie da so spöttisch über die Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz sprechen:

(Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hat da überhaupt nicht spöttisch drüber gesprochen!)

Darüber können wir diskutieren.

(Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Wegge wollte das endlich voranbringen!)

Aber spöttisch darüber zu reden, dass dies irgendetwas bewirken würde, wenn ein ein Monate alter Säugling missbraucht wird, das ist doch wirklich eine Unverschämtheit allen Opfern gegenüber.

(Beifall bei der CDU/CSU – Denise Loop [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Ihr Vorschlag bringt ja auch nichts! – Marcel Emmerich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr Vorschlag ist eine Unverschämtheit!)

Diese Opfer sind wehrlose Kinder, und um die haben wir uns zu kümmern.

Die zweite Tatebene, meine Damen und Herren, ist die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischem Material, deren Ausmaß angewachsen ist wie nie zuvor, welche im Netz stattfindet und damit eine Ebene erreicht, die für die Opfer noch schwerwiegender ist, die eine noch größere Last obendrauf legt.

Deswegen möchten wir eines erreichen: Wir möchten, dass diese IP-Adressen anlasslos gespeichert werden und anlassbezogen darauf zugegriffen werden kann, wenn vielleicht ein Anlass erkennbar geworden ist; so ist es ja auch beim Quick-Freeze-Verfahren gemeint.

Wenn in diesem Zusammenhang ein Anlass erkennbar wird, ist die Tat bereits erfolgt, meine Damen und Herren.
Ich kann nicht mehr zurückverfolgen, welche weiteren Täter und Netzwerke sie betrifft. Das kann ich aber, wenn ich in die IP-Adressen reingehen kann.

Es war der sogar von Ihnen gelobte Innenminister von Nordrhein-Westfalen, der leider feststellen musste, dass bei den beiden Fällen – ich muss nur kurz gucken, wie die Orte hießen – in Wermelskirchen und Münster ein Zusammenhang hätte festgestellt werden können. Das heißt, wir hätten weitere Fälle verhindern können. Und darum geht es uns mit unserem Antrag und um nichts anderes.

Die Zugriffe werden immer anlassbezogen sein. Die Verschlüsselung ist möglich. Es geht, insbesondere im dynamischen Bereich, darum, den Schlüssel aufmachen zu können.

Wir plädieren dafür, dass wir tatsächlich die Kinder vorrangig schützen. Ihr Schutz geht vor fehlgeleitetem und fehlverstandenem Datenschutz.

Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der CDU/CSU)

Die ganze Debatte sehen Sie unter https://dbtg.tv/cvid/7537773 .